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1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen im Rahmen von Führungen, Rundgängen, Workshops und Events (im Folgenden „Veranstaltungen” genannt) für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB.

2 Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) der Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt), den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich oder mündlich erfolgen.

2.3 Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot des Veranstalters bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

2.4 Soweit international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3 Leistungsbeschreibung

Die gebuchten Angebote beziehen sich auf Stadtführungen, Themenrundgänge und erweiterte Touren, die öffentlich vom Veranstalter ausgeschrieben sind. Ergänzend dazu, werden auch geschlossene Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel für Firmenevents, privaten Anlässen oder Klassenfahrten. Diese Angebote bedürfen der Anmeldung als geschlossene Veranstaltung.

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Veranstalters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

3.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

3.3 Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

3.4 Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

3.4.1 Die Beaufsichtigung von Gästen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen.

3.4.2 Die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung per Post oder E-Mail sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

4.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.

5 Widerrufsrecht und Stornierung

5.1 Bei dem Verkauf von Onlinetickets (Eintrittskarten) für eine Konzert-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen wie Stadtführungen, Museumsführungen usw. liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen deshalb ausgeschlossen.

5.2 Der Kunde kann vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er an einer vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittkonditionen betragen:

5.2.1 Stornierungsgebühren:

– bis 7 Tage vorher: kostenlose Stornierung

– 6 Tage vorher und bei Nicht-Erscheinen: 100 %

6 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.

6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.

6.2 Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.

6.3 Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.

6.4 Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.

6.5 Wenn ein oder mehrere Kunden aufgrund von Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

6.6 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

7 Verspätungen bei geschlossenen Gruppenführungen

7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer bis zu 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bis danach nicht, verlässt der Gästeführer den Treffpunkt und der vereinbarte Rechnungsbetrag wird zu 100 % berechnet.

7.2 Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.

7.3 Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe wird der Veranstalter auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall wird eine zusätzliche Pauschale pro angefangenen 30 Minuten von 50 € fällig.

7.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

8 Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

9 Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Die Haftung des Veranstalters ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf typische und vorhersehbare Schäden sowie auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder Veranstalter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.

10 Gerichtsstand

10.1 Für Klagen von Unternehmen gegen den Veranstalter ist der Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, also Calw.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; sie können den Veranstalter an ihrem Wohnsitzgericht oder in Calw verklagen.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Veranstalters dessen Geschäftssitz, also Calw.

11 Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

12 Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Angabe seiner Adresse sowie die korrekte Angabe aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung. Der Veranstalter (Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH) nimmt das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail dem Kunden gegenüber an. Hierfür ist seitens des Kunden im Internet die Eingabe seiner korrekten E-Mail Adresse notwendig.

13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.tourismus-bad-liebenzell.de/datenschutzerklaerung/. Die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten dürfen an die jeweils eingesetzten Gästeführer weitergegeben werden.